Umweltschutz

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Der Umweltschutz hat sich in Deutschland zunehmend zu einem sehr sensiblen Thema entwickelt. Die Vorgaben basieren auf einer Vielzahl von Gesetzen und Rechtsvorschriften. Bereits bei der Planung von Anlagen greifen Vorschriften, die darauf abzielen, bestimmte Umweltbeeinträchtigungen zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden. Beispiele hierfür sind vor allem das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, aber auch das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz.

Im Umweltschutz gilt auch das Verursacherprinzip, d.h. die Kosten zur Vermeidung, zur Beseitigung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen werden dem Verursacher zugerechnet. Somit besteht auch ein dringendes wirtschaftliches Interesse an der Einhaltung der Vorgaben.

Die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen verlangt von Ihnen nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch eine geeignete Organisation und ein gutes Management zur Steuerung des betrieblichen Umweltschutzes.

Das Umweltrecht fordert vom Unternehmer im Rahmen der betrieblichen Organisation, Aufgaben wie Beratungs-, Kontroll- und Initiativpflichten auf spezielle Fachkräfte zu übertragen, die als interne oder externe Betriebsbeauftragte zu bestellen sind. Dies sind je nach Größe und Branche des Unternehmens z. B. Immissionsschutz-, Abfall-, Gewässerschutz-, Störfall-, Explosionsschutz- oder Gefahrgutbeauftragte.

Wir als breit aufgestelltes Expertenteam stellen Ihnen die ganze Breite unserer Kompetenz und Erfahrung zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und sorgen so für die notwendige Planungssicherheit.

  Referenzen

Beauftragte im Umweltschutz:

 

  • Immissionsschutzbeauftragter
  • Gewässerschutzbeauftragter
  • Abfallbeauftragter
  • Störfallbeauftragter
  • Gefahrgutbeauftragter
  • Explosionsschutzbeauftragter

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