Herzlich Willkommen

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Baustellensicherheit (SiGeKo) in NRW.

Viele Kunden aus Industrie, Handwerk, Handel, dem Baugewerbe und der öffentlichen Verwaltung vertrauen auf unsere kompetente Beratung und Betreuung.

Ziel unserer Dienstleistung ist es nicht allein Sie bei der Erfüllung der geforderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen, sondern im gleichen Schritt Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Unsere Leitlinie:

Wir wollen überzeugen statt belehren,
vorbeugen statt reparieren,
beim Kontakt mit Behörden Kooperation statt Konfrontation.

Mit unseren Leistungen helfen wir Ihnen

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die für Ihren Betrieb notwendige Performance im Arbeitsschutz zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen,
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als Sachkundiger nach TRGS 519 für Asbest-Sanierungen die richtigen Maßnahmen auszuwählen,
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als SiGeKo die Einhaltung der Vorgaben für die Sicherheit auf Ihren Baustellen zu überwachen,
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Ihren Produktionsbetrieb unter Beachtung fortschrittlicher Umweltstandards zu betreiben und die Betreibssicherheit durch die erforderlichen Genehmigungen zu gewährleisten,
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ein für Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes integriertes Management-System zu erstellen, einzuführen und zu betreuen,
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als externe Beauftragte im Umweltschutz, wenn Ihr Betrieb dazu verpflichtet ist…

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen!

Mitglied im Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsschutz-organisation im Betrieb

Sie haben u. a. die Aufgabe, die Verantwortlichen in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu unterstützen und zu Beraten. Sie helfen, Unfallgefahren und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und konstruktive Vorschläge zu deren Minimierung zu erarbeiten.

Die Aufgaben der Sifa beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Weitere Aspekte, z.B. die Voraussetzungen an die Fachkunde sowie die Ausbildung, sind in der DGUV Vorschrift 2 dargestellt.

Den einen Umweltbeauftragten gibt es nicht…

…zumindest nicht als gesetzliche Vorschrift. Gesetzlich sind unter bestimmten Umständen aber Beauftragte für Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz und andere vorgeschrieben.

Die Beauftragten können freiwillig bestellt sein, sind aber in der Regel aufgrund rechtlicher Bestimmungen verpflichtend zu benennen. Denn wenn ein Betrieb immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen betreibt, eine bestimmte Menge gefährlicher Abfälle produziert, eine bestimmte Menge Abwasser einleitet oder Gefahrgut versendet, ist in der Regel damit die Pflicht zur Bestellung eines speziellen Betriebsbeauftragten verbunden.

Sicherheit auf Baustellen — SiGeKo

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.

Der Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.

Seine Aufgabe ist es, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Er hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält. Zudem fertigt er die sogenannte „Unterlage“ an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen.

In der Bauphase organisiert und koordiniert er die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren.

Geeignete Koordinatoren im Sinne der RAB 30 verfügen über

  • mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung oder Ausführung von Bauvorhaben
  • baufachliche Kenntnisse als Bauingenieur, Architekt, Meister, Polier oder Techniker
  • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
  • spezielle Koordinatoren Kenntnisse.