Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator für Baustellen (SiGeKo)

Die bereits im Jahre 1998 in Kraft getretene und zuletzt im Juni 2017 geänderte Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung), verpflichtet den Bauherrn einen SiGeKo zu bestellen, wenn auf seiner Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. 

Vergisst der Bauherr einen SiGeKo zu beauftragen, zieht das nicht nur ein empfindliches Bußgeld des Amtes für Arbeitsschutz nach sich. Im Falle eines Unfalls auf der Baustelle, besteht für die Unfallversicherung die Möglichkeit den Bauherrn in Regress zu nehmen.

Die Aufgabe des SiGeKos als Fachexperte ist es, Bauherrn, Planer, Architekten und ausführende Baubetriebe hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten. Er hat durch sein Fachwissen dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.

Wir bieten Ihnen sämtliche Dienstleistungen zur Erfüllung der Erfordernisse der Baustellenverordnung aus einer Hand:

  • Einbringen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte in die Entwurfs- und  Ausführungsplanung
  • Analyse der geplanten Bautätigkeiten und geplanten Abläufe auf Wechselwirkungen
  • Vorankündigung der Baustelle bei der zuständigen Behörde
  • Erstellen und kommunizieren der Baustellenordnung
  • Ausarbeitung der bei der Baustelleneinrichtung zu beachtenden Anforderungen und zu berücksichtigenden Sicherheitsmaßnahmen
  • Erstellung des SiGe-Plans und der Unterlage für das spätere Bauwerk sowie Vertretung des Bauherrn gegenüber den beteiligten Behörden und Berufsgenossenschaften
  • Beratung aller Beteiligten bei der Umsetzung von organisatorischen und technischen Vorgaben hinsichtlich der Baustellensicherheit
  • Baustellenbegehungen zur Koordinierung der Gewerke/Auftragnehmer zur Reduzierung gegenseitiger Gefährdungen und Erstellung der Baustellenberichte
  • Unterweisung der Verantwortlichen der Gewerke zur Beseitigung bestehender Mängel
Referenzen